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Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges
Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren
Kunden einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen
zu vereinbaren, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen widersprechen.
Wir verkaufen Ihnen die im einzelnen spezifizierte Ware unter ausschließlicher
Geltung folgenden Verkaufsbedingungen: |
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§ 1. Allgemeines
Fertigungen und Lieferungen werden ausschließlich zu den nachstehenden
Bedingungen durchgeführt. Der Besteller erkennt mit Erteilung eines Auftrages,
ob mündlich oder schriftlich, folgende Fertigungs-, Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
an. Alle mündlichen Vereinbarungen und Erklärungen werden nur dann
Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich von uns bestätig
worden sind. Wenn es keine vom Auftraggeber geforderte und von uns schriftlich
akzeptierten Ver- und Bearbeitungsanforderungen gibt, werden alle in unserem
Hause gefertigten Artikel nach unserem Qualitäts- und Fertigungsstandard
ausgeführt.
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§ 2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und
unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Form-, Stabilitäts-, und Leistungsangaben sind
nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich
bezeichnet sind. Maße, die uns von Kunden aufgegeben, gelten für
uns als verbindlich. Eine Nachprüfung unsererseits muß nicht erfolgen.
Konstruktionsänderungen sind vorbehalten und zulässig, sofern hierdurch
keine Nutzungsänderung eintritt. |
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§ 3. Preise und Versand
Es gelten die Preise gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung.
Wurde keine Auftragsbestätigung erteilt, gilt der Preis als vereinbart,
der sich aus den verbrauchten Zeiten und Materialien gem. Preislisten und unseren
Stundensätzen gegen Einzelnachweis, ergibt. Sind in der Auftragsbestätigung
ca.-Preise angegeben, gilt das Gleiche wie vorher benannt. Kann der Auftrag aus
Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (z.B. fehlende Maße
etc.), nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung bearbeitet werden,
kann der Preis jedoch den sich verändernden Kostenfaktoren angepaßt
werden. Ein eventuell gewährter Herbstrabatt kann aus obengenannten Gründen
verfallen. Wenn nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise auf Materialien,
Beschläge und Zubehörteile, die üblicherweise bei uns verwendet
werden. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Wenn nicht anders
vereinbart, verstehen sich die Preise ab Flensburg und schließen Versicherung,
Verpackung, Fracht, Transport und Aufstellung bzw. Montage nicht ein. Alle zum
Versand kommenden Artikel werden grundsätzlich auf Kosten des Empfängers
transportversichert, gegen Verlust und Beschädigung. Wenn keine besonderen
Weisungen vorliegen, erfolgt der Versand ohne terminliche Ankündigung. Der
Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung
und Gefahr des Besteller bzw. Empfängers. Wir entscheiden über Art
und Weise des Versands, außer bei Sonderanweisungen des Kunden. Es bleibt
uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige
Abwicklung vorteilhaft erscheint. |
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§ 4. Lieferzeit und Lieferung
Lieferzeiten beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme
bzw. mit dem Zeitpunkt des Zuganges der schriftlichen Auftragserteilung
durch den Kunden, jedoch nicht
vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Höhere Gewalt und
unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens bzw. unseres
Einflußbereiches liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Produktionsausschuß und
dergleichen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten, verlängern die
Lieferzeit angemessen; auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges
eintreten. Bei vorgenanntem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche
als auch das Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen. |
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§ 5. Zahlungsbedingungen
Mit Auftragserteilung werden 30-40% des jeweiligen
Kaufpreises im Wege der Vorauszahlung (=Anzahlung) fällig. Eine Bankbürgschaft über die Vorauszahlungssumme
kann gestellt werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die Restkaufsumme (=Rechnungsbetrag) ist mit Rechnungsdatum fällig. Skontoabzüge
sind nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung zulässig. Der
Versand der Ware kann per Nachnahme erfolgen. Bei Erstgeschäften erfolgt
der Versand oder die Auslieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages oder der
vereinbarten Anzahlung. Die Restsumme ist jedoch unmittelbar nach dem Ausliefern,
spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Die Durchführung
des Auftrages wird solange zurückgehalten, bis der Anzahlungsbetrag eingegangen
ist. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, sind wir berechtigt,
vom Auftrag bzw. Kauf zurückzutreten.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
Eine Reklamation ist kein Grund zur Zahlungsaussetzung. Eine Reklamation berechtigt
maximal die Einbehaltung einer Restsumme von 10 % des jeweiligen Wertes des reklamierten
Artikels. Diese 10 % Restsumme ist sofort nach Mängelbeseitigung fällig. |
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§ 6. Garantie, Gewährleistungen und Transportschäden
a) Garantie und Garantiezeiten
Garantie für Segel und Persenninge wird übernommen für den Stand
und die Verarbeitung. Natürlicher Verschleiß ist ausgenommen. Garantiezeit
für Segel und Persenninge 2 Saison, bei gewerblicher Nutzung 1 Saison. Für
Handelsware jeglicher Art und Bezüge gilt die gesetzliche Regelung bzw.
die des Herstellers.
b. Transportschäden
Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort zu prüfen. Bei Beschädigung
auf dem Transport oder Eingang nur von Teilen der Gesamtsendung ist dieses unverzüglich
dem anliefernden Frachtführer anzuzeigen. Beschädigungen oder Fehlen
von Teilen der Gesamtsendung sind vom Frachtführer bestätigen zu lassen.
Alternativ verweigern Sie die Annahme. Ohne schriftliche Bestätigung durch
den Frachtführer mit komplettem Namen des Frachtführers ist eine Schadensregulierung
nicht möglich.
c. Gewährleistung
Eine Mängelrüge ist nur innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt der
Auslieferung unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich uns gegenüber
möglich. Wird die Ware im Herbst oder Winter geliefert, in der keine Überprüfung
auf Stand der Segel, Sitz der Persenninge oder einwandfreie Funktion der Rollreffanlage
oder Mast stattfinden kann, beginnt die Gewährleistungszeit am darauffolgenden
1. Mai. Die Ware ist uns unverzüglich und unentgeltlich zur Überprüfung
der Mängel zuzusenden. Kann die Überprüfung nur am Wasserfahrzeug
selbst stattfinden, so ist dieses und gegebenenfalls die Mängelbeseitigung
an einem Werktage in einem Hafen in Schleswig Holstein oder Süddänemark
innerhalb von 14 Tagen nach Mängelanzeige zu ermöglichen. Stellt sich
die Rüge als berechtigt heraus, so muß uns zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung die erforderliche Zeit und Möglichkeit gewährt werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller
Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für Mängel der Lieferung haften wir durch unentgeltliche Auswechselung
oder Nachbesserung solcher Teile, die bei vorschriftsmäßiger Montage
und Benutzung infolge von Material- oder Verarbeitungsfehler innerhalb der obengenannten
Garantie eintreten.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung entfällt, wenn durch unsachgemäße
Selbst- oder Fremdhilfe der Mangel entstanden oder vergrößert worden
ist.
d. Stockflecken Alle verarbeiteten Materialien sind antifungizid ausgerüstet
und fachgerecht verarbeitet. Wir können eine Stockfleckenbildung in verarbeiteten
Tüchern und Rohmaterialien herstellerseitig nicht ausschließen. Entsprechende
Reinigungssysteme sind über uns erhältlich. Sollte die Reinigung durch
uns ausgeführt werden, besteht ein Haftungsausschluß für die
von uns ausgeführten Arbeiten. |
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§ 7. Export - in NICHT EG LÄNDER
Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Kunde selbst die
Ware in das Ausland bringen will. Die Mehrwertsteuer wird nur dann zurückgezahlt,
wenn bei der Zollabwicklung an der Grenze ein Spediteur eingeschaltet wird und
dieser uns die abgestempelte „Ausfuhrerklärung“ (AE) und/bzw.
oder eine „Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke“ zusendet.
Eine mehrwertsteuerfreie Berechnung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Lieferung
von vornherein um ein Exportgeschäft handelt. Nach einschlägigen Bestimmungen
ist ein Export von Artikeln für Wasserfahrzeuge dann erfüllt, wenn:
Der Empfänger einer Firma oder Person mit festem Sitz im Ausland ist und
der Versand durch die Post, Bahn oder Spediteur erfolgt. Ein Transport über
die Grenze durch den Kunden selbst, gilt nicht als Export (es sei denn, der Kunde
schaltet an der Grenze zur Abwicklung der Zollformalitäten einen Spediteur
ein und wir erhalten vom diesem eine „Spediteurbescheinigung“; siehe
oben).
Sollte trotz Einschaltung eines Spediteurs oder Versand durch einen Spediteur
ein T2- oder ähnliches, für den Exportnachweis notwendiges Papier bei
der kontrollierenden Zollstelle nicht wieder eingehen und die vom Spediteur geleistete
Zollsicherheit in Anspruch und von uns zurückverlangt wird, sind wir berechtigt,
die Mehrwertsteuer und/bzw. die in Anspruch genommene Sicherheit auch noch nach
3 Jahren vom Kunden zurück zu verlangen. |
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In EG LÄNDER
Erfolgt der Versand und die Berechnung an Personen
innerhalb der EG, wird die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils
gültige Mehrwertsteuer berechnet.
Eine mehrwertsteuerfreie Lieferung erfolgt nur dann, wenn uns vom Empfänger
die erforderliche ID Nummer bekannt ist, oder der Empfänger sich nachweislich
um ein seegehendes Schiff handelt. |
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§ 8. Datenspeichern
Wir sind berechtigt, die Adressen (keine weiteren Daten) der Besteller zu speichern
zum Zwecke des Versandes von Informationen aus unserem Haus. |
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§ 9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung)
sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltswaren sind uns sofort unter
Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bekannt zugeben.
Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus
sich ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten.
Der Kunde ist so lange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis ihm dies aufgrund
seines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfall durch uns untersagt wird.
In diesem Fall hat uns der Kunde auf Verlangen für jede einzelne Forderung
eine Abtretungserklärung und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehaltes
Dritten gegenüber nachzureichen. |
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§ 10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Flensburg. |
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Sailmaker 2000 OHG
Pilkentafel 10
24937 Flensburg
eMail: info@sailmaker2000.com
Homepage der Firma Sailmaker 2000. Alle Angebote freibleibend. |
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